Inhäsivbescheid

[415] Inhäsivbescheid, im Mandatsproceß, wenn die Einreden verwerflich od. illiquid erscheinen, die Erneuerung des Mandats durch ein Urtheil, gegen welches kein Rechtsmittel zulässig ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 415.
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