[424]Intendant, Oberaufseher; in Frankreich der Aufseher über das Polizei-, Finanz- u. Justizwesen eines Districts, in Preußen und anderswo der Kriegscommissär, welcher die Verpflegung und Bezahlung eines Heeres beaufsichtigt.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 424.