[881] Intendánt (lat., »Aufseher, Verwalter«), Leiter eines öffentlichen Instituts, namentlich als Hofcharge Titel der Vorsteher von Hoftheatern, fürstlichen Gärten, Schlössern etc. Jetzt heißt auch bei einigen städtischen Theatern der Leiter I. Nur höhern Rang bei gleicher Stellung hat ein Generalintendant. In Frankreich war früher I. Titel der jetzigen Präfekten (vgl. Tocqueville, L'ancien régime et la Révolution, Par. 1856 u. ö.; deutsch, Leipz. 1857 u. 1867; Boyer, Les intendants de l'ancien régime, Par. 1868; Hanotaux, Origines de l'institution des intendants des provinces, das. 1884). Im Heerwesen ist I. der Vorstand einer Intendantur (s. den folgenden Artikel).