[428] Interusurium, lat., Zwischeninteresse oder Berechnung, wie viel der Schuldner, der mit dem Willen des Gläubigers eine Schuld früher zahlt als sie fällig ist, zu zahlen habe. Pinckhardt u. Carpzov ziehen vom Capital so viel Zinse ab, um wie viel Jahre die Zahlung der Fälligkeit vorausgeht. Hoffmann u. Leibnitz verlangen eine Summe, welche, mit Einrechnung der davon bis zur Verfallzeit zu ziehenden Zinsen (Leibnitz auch Zinseszinsen), dem wirklichen Capital gleichkommt.