Kielen

[586] Kielen, ein Schiff auf der Kielbank (Theil der Werfte) mit einem neuen Kiel versehen, was der Kielmeister leitet. – Kielholen, das Schiff auf die [586] Seite legen, um den Kiel etc. auszubessern; auch ehemalige grausame Strafe auf den Schiffen: dem Verurtheilten wurde ein unter dem Schiffe hinweg nach der andern Seite gezogenes Tau um den Leib gebunden, Kanonenkugeln an die Füße gehängt, dann wurde er von der großen Raa in das Meer gestoßen und mit dem Tau unter dem Schiffe hindurchgezogen, wobei nicht selten der Kopf zerschmettert wurde. – Kielrecht, Hafenabgabe für das Ankern der Schiffe. – Kielwasser, die von dem laufenden Schiffe durch das Wasser gezogene Furche.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 586-587.
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