[637] Konrad von Marburg, Magister: Beichtvater der Landgräfin Elisabeth (s. d.), ein Glaubenseiferer, der seine übertriebene Strenge gegen sich selbst auch bei andern sehen wollte und sich furchtbar machte, seitdem er 1227 vom Papste zum Ketzermeister im deutschen Reich bestellt worden war. Man hat die Zahl [637] seiner Opfer unstreitig sehr übertrieben, doch ist soviel gewiß, daß K., gestützt auf das Volk und unterstützt von einzelnen Minoriten und Dominikanern, die päpstlichen Vollmachten immer weiter überschritt, nach den Erzbischöfen u. dem Klerus so wenig fragte als nach dem deutschen König und allmälig immer häufiger ohne lange Untersuchung Ordalien anwendete und vorgebliche Ketzer verbrannte, die noch in den Flammen Christum u. Maria anriefen. Nachdem K. immer kühner werdend reiche Leute und adelige Herren, Grafen und eine Gräfin vor sein Gericht zog, hatte ein Graf von Sayn den Muth, an den Erzbischof von Mainz zu appellieren. Am 25. Juli 1233 fand ein Provincialconcil in Mainz den Grafen von Sayn unschuldig, dem K. wurde Mäßigung dringend eingeschärft und als derselbe zur Antwort in Frankfurt öffentlich das Kreuz gegen die Ketzer predigte, verklagten ihn die Erzbischöfe v. Mainz, Trier u. Köln sowie der deutsche König in Rom. Mit Geleit, das ihm der Erzbischof von Mainz gab, kehrte K. nach Marburg zurück, wurde aber in der Nähe der Stadt am 31. Juli 1233 von den Ministerialen von Dornbach aus Rachsucht überfallen und erschlagen. Schließlich ist zu bemerken: 1) nicht sein Tod, sondern das Mainzer Concil endete die gewaltsame Ketzerverfolgung, zumal außer K. noch andere und sogar unbefugte Ketzerverfolger ihr Unwesen trieben und an K.s Schicksal sich ein Exempel nahmen; 2) die Opposition gegen K. war keine gegen die kirchliche Inquisition, letztere blieb unangetastet und K.s willkürliches Verfahren hatte die gute Folge, daß das Verfahren gegen Ketzer genauer geregelt wurde; 3) von einer Heiligsprechung K.s durch Papst Gregor IX. weiß man in der katholischen Kirche nichts; dagegen ist historisch richtig, daß Gregor IX. sofort K.s Vollmachten zurückzog (die Nachricht hievon ersparte dem K. sein Tod) und sich wunderte, weßhalb man im deutschen Reich ein solches Unwesen so lange geduldet habe, ohne nach Rom zu berichten. Vgl. Ketzergericht.