Klerus

[611] Klerus (vom griech κλῆρος = lat. sors, Loos. Erbtheil, indem die Berufung des Mathias zum Apostelamte laut Apg. 1, 26 durch das Loos entschieden wurde), die Gesammtheit der Mitglieder des geistlichen Standes, die Geistlichkeit, zum Unterschied von den Laien, dem Volke. Kleriker, Mitglied des geistlichen Standes, Priester; Klerisei, die Geistlichkeit eines Landes oder einer Stadt. Daß nicht alle Christen gleiche geistliche Gewalt besitzen, sondern der Unterschied zwischen K. und Volk ein ursprünglicher sei u. auf göttlicher Einsetzung beruhe, sagen unter anderm deutlich genug die Stellen: Ephes. 4, 11 bis 14 sowie I. Kor. 12, 28–30, abgesehen davon, daß es bei dem priesterlichen Volke der Hebräer noch einen besondern Priesterstamm, den Stamm Levi, gab, der vor allen übrigen 11 Stämmen Auszeichnungen genoß. Daß der K. Erbe der Kirchengewalt sei, die Christus den Aposteln verlieh und daß somit die Kleriker zu Lehrern, Hirten u. Führern der Gläubigen bestellt seien, bestätigt die kathol. Kirche, indem die Ordination od. der Act, wodurch einem Kleriker seine Vollmachten übertragen werden, nicht nur ein Sacrament ist, sondern auch einen sog. character indelebilis (unvertilgbaren Charakter) verleiht, der in der kirchlichen Gesetzgebung gewichtige Folgen hat. Hierin stimmen die kathol. u. griech. Kirche vollkommen mit einander überein. Luther erklärte zwar den Ausspruch des Papstes Pelagius I. (555–560), daß die geistliche Obrigkeit Gehorsam verlangen könne, für eine Erfindung des Teufels und die Ordination für »ein ertichtet Ding«, aber Luther und die Wittenberger bekamen über den Unterschied zwischen K. und Volk rasch andere Ansichten, als Ordnung in den neuen Gemeinden Noth that; Calvin machte einigen Ernst mit dem Demokratismus, Luther dagegen sprach später den Laien sogar jedes Urtheil über ihre Pastoren ab und in der anglikanischen Kirche gilt mindestens der Episcopat noch heute als göttliche Satzung. Ueber die verschiedenen Klassen des K. vergl. d. Art. Hierarchie.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 611.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: