Lähmung

[686] Lähmung, derjenige krankhafte Vorgang [686] in einzelnen Organen des menschlichen Körpers, wodurch dieselben entweder vorübergehend oder bleibend dem Einflusse der zugehörigen Nerven entzogen werden. Das gemeinschaftliche Symptom jeder L. ist die Abmagerung des betroffenen Organs. Dieselbe tritt zwar in der Regel nur langsam u. allmälig ein, bleibt aber in der Folge um so weniger aus. Ob die Empfindung und Bewegung gleichfalls einzeln oder zusammen leiden, kommt auf das Organ u. die Art der L. an. Es gibt L.en, die blos die die Empfindung vermittelnden Nerven und solche, die blos die die Bewegung anregenden Nerven, und solche, die beide zugleich betreffen. Der Sitz der L. kann sowohl im peripherischen od. centralen Ende der befallenen Nerven oder zwischen beiden sich befinden. Die nächste Ursache der L. kann ebenso gut außer- als innerhalb des betroffenen Organs und seiner Nerven liegen. Die entfernten Ursachen ohnehin sind der mannigfaltigsten Art. Je nach den einzelnen Gegenden des Nervensystems unterscheidet man L. en. deren nächste Ursache im Gehirn od. Rückenmark od. einzelnen Nerven liegen. Eine L., die eine seitliche Hälfte des menschlichen Körpers betrifft. heißt man Paralysis, eine solche, deren Gränzlinie quer durch den Körper geht. Paresis. Die Behandlung der L.en ist eine nach dem Organ, nach der Intensität und Qualität höchst verschiedene.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 686-687.
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