Letalität

[752] Letalität (letalitas). Tödtlichkeit, nennt man die tödtliche Wirkung einer Verletzung oder Vergiftung. Die Beurtheilung der Tödtlichkeit einer Verletzung etc. ist von besonderer Wichtigkeit in der gerichtlichen Medicin, indem sich bei Tödtungen der Grad des Verbrechens großentheils nach ihr bestimmt. Man nimmt hier mehre Grade der Tödtlichkeit an u. unterscheidet zunächst unbedingte od. absolute Tödtlichkeit u. bedingte od. relative Tödtlichkeit. Unbedingt tödtliche Verletzungen sind solche, die nach den Lehren der Physiologie und der Erfahrung unausbleiblich und in allen Fällen den Tod zur Folge haben; bedingt tödtliche solche, welche nicht für sich allein, sondern nur durch ihr Zusammentreffen mit anderen Umständen den Tod herbeiführen, also nicht in allen Fällen. Letztere unterscheidet man wieder in nothwendig tödtliche, wenn die Verletzung durch die besondere Körperbeschaffenheit [752] des Verletzten zu einer tödtlichen wurde, u. in zufällig tödtliche, durch außerhalb des Verletzten liegende Umstände geschehend. z.B. versäumte Kunsthilfe, schlechten Transport etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 752-753.
Lizenz:
Faksimiles:
752 | 753
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika