Lungenprobe

[47] Lungenprobe (docimasia pulmonum hydrostatica), beim Verdacht von Kindsmord die gerichtsärztliche Untersuchung der Lunge, um daraus zu erkennen, ob das Kind bei der Geburt gelebt, d.h. geathmet habe. Die Lungen des Fötus sind dunkelfarbig, ohne Blut, nicht aufgeblasen, sinken im Wasser unter; die eines Kindes, das geathmet hat, sind größer, hellfarbig, aufgetrieben, knistern beim Zerschneiden, schwimmen auf dem Wasser.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 47.
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