[598]Verdacht, Wahrscheinlichkeit im Schlimmen. V. surtheil im Strafproceß, daß die Beweisgründe die Schuld des Angeklagten höchst wahrscheinlich, aber doch noch nicht gewiß machen (absolutio ab instantia).
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 598.