Magister

[67] Magister, lat., die Wurzel des Worts magistratus; in der röm. Republik gab es einen m. equitum, der von dem Dictator ernannte, unmittelbar auf ihn folgende höchste Beamte; im spätern Rom Lehrer. Im Mittelalter war m. disciplinae der Geistliche, der die dem Klosterleben bestimmten Kinder unterrichtete, m. scholarum der Geistliche, der die Oberaufsicht der zu einer Kirche gehörigen Schulen hatte. Vor der Einführung der Facultäten hieß auf der Universität m. (liberalium artium), wer bereits baccalaureus war und die Prüfung erstanden hatte. Als die 3 Facultäten Doctoren ernannten, ging der Titel auf die philosophische Facultät über, die ihn aber auch mit dem Doctortitel verband. M. legens auf einigen Universitäten diejenige Würde, welche zunächst zur Haltung von Vorlesungen berechtigt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 67.
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