[67] Magister, lat., die Wurzel des Worts magistratus; in der röm. Republik gab es einen m. equitum, der von dem Dictator ernannte, unmittelbar auf ihn folgende höchste Beamte; im spätern Rom Lehrer. Im Mittelalter war m. disciplinae der Geistliche, der die dem Klosterleben bestimmten Kinder unterrichtete, m. scholarum der Geistliche, der die Oberaufsicht der zu einer Kirche gehörigen Schulen hatte. Vor der Einführung der Facultäten hieß auf der Universität m. (liberalium artium), wer bereits baccalaureus war und die Prüfung erstanden hatte. Als die 3 Facultäten Doctoren ernannten, ging der Titel auf die philosophische Facultät über, die ihn aber auch mit dem Doctortitel verband. M. legens auf einigen Universitäten diejenige Würde, welche zunächst zur Haltung von Vorlesungen berechtigt.
Brockhaus-1911: Magíster · Artium liberalium magister
Herder-1854: Magister sancti palatii · Magister matheseos
Meyers-1905: Magister navis · Magister mōrum · Magister milĭtum · Magister officiōrum · Magister scholārum · Magĭster sacri palatĭi · Magister popŭli · Magister · Ludi magister · Artĭum liberalĭum magister · Magister bibendi · Magister mathesĕos · Magister janitōrum · Magister equĭtum