Magistratus

[67] Magistratus, bei den Römern die höheren Staatsämter und Staatsbeamten, in curulische (s.d.) u. nichtcurulische eingetheilt; zu den letzten gehörten die nichtcurulischen Aedilen, die Quästoren und Tribunen. In Frankreich bezeichnet magistrature vorzugsweise die Gerichtsbeamten, in England magistrates die Beamten der Grafschaften und Städte, welche die Polizei ausüben, in Deutschland Magistrat die Gemeindeobrigkeiten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 67.
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