[75]Maire (mähr), frz., der erste Beamte der französ. Gemeinden, in den größeren Städten von dem Staatsoberhaupte, in kleineren Gemeinden von dem Präfekten des Depart. ernannt, dem er auch unmittelbar untergeordnet ist.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 75.