Nachdruck

[281] Nachdruck, die Vervielfachung einer Schrift, musikalischen Composition, Zeichnung durch einen Unberechtigten; früher konnte sich der Schriftsteller od. Verleger gegen den N. nur durch besondere Privilegien schützen, jetzt geschieht dies in den meisten Staaten, auch in Deutschland, durch die Gesetzgebung.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 281.
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