Obervormundschaft
[370] Obervormundschaft des Staates, durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden ausgeübt, zum Schutze der unter Voigtschaft Gehörigen. Also zunächst die ganze staatliche Waisenordnung; dann aber insbesondere die Controle über die untern Waisenbehörden durch obere Regierungsgewalten.