Oldenburg [3]

[397] Oldenburg, die Dynastie. Die o.-dän. Linie theilte sich in die königl. Linie mit vielen Seitenzweigen u. in die Holstein-Gottorpsche (von einem Enkel Christians I., Adolf, geb. 1586, abstammend). Ein Holstein-Gottorp, Karl Friedrich, wurde durch die Großfürstin Anna, Peters I. Tochter, Vater des Karl Peter Ulrich, des spätern russ. Kaisers Peter III. (ermordet 1762), des Ahnen der jetzigen russ. Dynastie. Ein anderer Holstein-Gottorp, Adolf Friedrich von Holstein-Eutin, wurde 1751 König von Schweden (sein Haus wurde 1809 entthront); von einem Bruder Adolf Friedrichs, dem Prinzen Georg Ludwig, gest. 1763, stammt das großherzl. Haus. Das königl. dän. regierende Haus droht in männlicher Linie auszusterben; nach dem Erbfolgerechte der Herzogthümer Holstein u. Schleswig kann die weibliche Linie nicht succediren, die Herzogthümer würden also an die Linie Augustenburg (Zweig der königl. dän.) fallen und die dän. Monarchie getrennt werden. Gegen diesen Fall wollte König Christian VIII. vorkehren; der Aufstand der Herzogthümer (1848–50) richtete sich gegen die Unirung mit Dänemark, sein Mißlingen bewirkte aber unter anderem die Ausschließung der Augustenburger Linie von aller Erbfolge und den Londoner Vertrag (8. Mai 1852) zwischen den europ. Großmächten, Schweden u. Dänemark, wodurch für den Fall des Erlöschens des Mannsstamms der dän. regierenden Linie der Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (geb. 1818) sammt seinen männlichen Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt für den Thron der dän. Gesammtmonarchie berechtigt wurde. Der dän. Reichstag nahm überdies 1853 einen königl. Antrag an, demgemäß die männliche Erbfolge nach dem Rechte der Lineal- und Gradualfolge u. der Primogenitur von dem Prinzen Christian an als Thronfolger eintreten solle, so daß beim Erlöschen seines Mannsstamms (er hat übrigens 2 Söhne, geb. 1843 und 45), wenn die Augustenburger ausgeschlossen bleiben, die russ. Dynastie Thronerbe in Dänemark und in den Herzogthümern wird.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 397.
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