[511] Pfahlbürger, im Mittelalter Unterthanen von Fürsten od. Adeligen, welche in Städten Bürgerrecht besaßen, ohne in denselben zu wohnen.
Adelung-1793: Pfahlbürger, der
Brockhaus-1911: Pfahlbürger
Goetzinger-1885: Pfahlbürger
Meyers-1905: Pfahlbürger
Pierer-1857: Pfahlbürger