Pfahlbürger

[926] Pfahlbürger, 1) Bürger, die nicht in der Stadt selbst, sondern in den Vorstädten wohnten, im Gegensatz von Spießbürgern, die eigentlich in der Stadt wohnenden u. sonst zum Schutz der Stadt verpflichteten; vgl. Palus; 2) im Mittelalter diejenigen fürstlichen u. adeligen Unterthanen, welche in einer Stadt das Bürgerrecht erworben hatten, ohne daselbst zu wohnen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 926.
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