[389] Pfahlbürger, im Mittelalter die Bewohner des platten Landes mit Bürgerrecht in einer Stadt; auch die Vorstädter, im Gegensatz zu den Spießbürgern (s.d.).
Adelung-1793: Pfahlbürger, der
Goetzinger-1885: Pfahlbürger
Herder-1854: Pfahlbürger
Meyers-1905: Pfahlbürger
Pierer-1857: Pfahlbürger