Provociren

[628] Provociren, auffordern; herausfordern; Provocation, Aufforderung, Herausforderung; Provocationsproceß, gerichtliche Aufforderung einer Partei (Provocant) an das Publikum oder an bestimmte Gegner (Provocat), vermeintliche persönliche oder dingliche Rechtsansprüche gegen erstere gerichtlich geltend zu machen, unter Androhung der Rechtsverwirkung. Provocando, lat., durch Berufung, – ad acta, durch Berufung auf die Acten. Provocatio ad populum, die Appellation eines röm. Bürgers an die gesammte Gemeinde gegen das Verfahren des Consuls.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 628.
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