[782] Rückbürge, Bürge, der sich dem Hauptbürgen für den Fall, daß dieser zahlen müßte, verbürgt.
Adelung-1793: Rückbürge, der
Brockhaus-1911: Rückbürge
Meyers-1905: Rückbürge
Pierer-1857: Rückbürge