Revision
[716] Revision, lat.-dtsch., Durchsicht, Prüfung, im Rechtswesen vor derselben Instanz nochmalige Prüfung des Urtheils, in welchem der R. bewerber Irrthümer nachzuweisen hat. Allgemeiner jede erneuerte Prüfung u. Umänderung z.B. von Gesetzen, Verfassungen, Verträgen.