[170]Seeprotest, Verklarung, die aus dem Schiffsjournale entnommene und von der Mannschaft beschworene Beweisschrift, daß der Schiffer ohne sein Verschulden Haverie erlitten hat; vgl. Haverie und Dispache.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 170.