Sporteln

[293] Sporteln, Gerichts-, Amtsgebühren, von den Parteien zu bezahlen, gewöhnlich nach gesetzlichen S.tarifen (S.taxe); vom lat. sportula, Körbchen, in welchem vor Zeiten den Clienten von dem Patrone ein Geschenk an Lebensmitteln verabreicht wurde, später durch eine Geldspende ersetzt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 293.
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