Sporteln
[293] Sporteln, Gerichts-, Amtsgebühren, von den Parteien zu bezahlen, gewöhnlich nach gesetzlichen S.tarifen (S.taxe); vom lat. sportula, Körbchen, in welchem vor Zeiten den Clienten von dem Patrone ein Geschenk an Lebensmitteln verabreicht wurde, später durch eine Geldspende ersetzt.