[324] Stellvertretung, in mehren Staaten die Erlaubniß für die Militärpflichtigen Ersatzmänner zu stellen, denen sie eine gesetzlich bestimmte Summe zu entrichten haben. Dieses System hat den Vortheil, daß vermögliche Schwächlinge od. Militärscheue durch tüchtige Mannschaft ersetzt werden, und da die Regierungen die Stellvertreter vorzugsweise aus den gedienten Soldaten nehmen, so erhält sich in dem Heere ein tüchtiger Stamm Unteroffiziere und Gemeiner, was für die Einschulung der jüngeren Mannschaft und namentlich für die Aufrechthaltung strenger Disciplin unendlich wichtig ist; mit Rücksicht auf letzteres haben 1848 die Revolutionshäupter in Deutschland auch sogleich die S. aufgehoben, um das Heer zu desorganisiren.