Stellvertretung, militärische

[925] Stellvertretung, militärische, Ableistung der militärischen Dienstpflicht durch einen andern (Einsteher, Remplaçant), der hierfür von dem ursprünglich Pflichtigen mit Geld abgefunden wurde. Eine Abart davon bildet der Loskauf (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 925.
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