[332] Steuern, Abgaben, heißen die Beiträge, welche die Angehörigen eines Staats zur Bestreitung der Kosten des Staatshaushalts entrichten, da es in der Regel keinen Staat gibt, der seinen Haushalt mit dem Ertrage der Domänen od. seiner Kapitalien (Bern besaß dergleichen vor 1847) führen könnte. Man unterscheidet directe u. indirecte S. Die directen S. werden unmittelbar von dem Besteuerten erhoben z.B. Grund-, Gewerb-, Klassen-, Kapital- und Einkommensteuer etc. Die indirecten S. bestehen theils in Zöllen u. Accisen, theils in Staatsmonopolen u. Regalien z.B. Postregal, Tabak-, Salzmonopol etc. Die indirecten Abgaben sind die am wenigsten drückenden (wenn sie die nothwendigen Lebensbedürfnisse nicht vertheuern), weil sie sehr allmälig u. darum unmerklich treffen, ferner die ausgedehnteste Vertheilung haben, endlich auf die einfachste Weise erhoben werden können. Die politisch freiesten und in nationalökonomischer Beziehung scharfsinnigsten Völker, die Engländer u. Nordamerikaner, geben der indirecten Besteuerung den Vorzug, und wenn in Deutschland während der Steuerperiode sich in vielen Staaten die massenhafte Forderung nach directer u. progressiver Besteuerung geltend machte, so hatte dies seinen Grund theils in dem [332] Hasse des Proletariats gegen die Besitzenden, theils in der vorherrschenden Unbekanntschaft mit nationalökonomischen Angelegenheiten. (Vergl. Accise, Auflagen, Kapital-, Einkommen-, Klassen-, Grund-, Gewerb- u. Progressivsteuer etc.)