Succumbenz
[370] Succumbenz, das Unterliegen; S.-Gelder, die für den Fall des Unterliegens der Appellation zu entrichtende Summe, daher auch meist vorausdeponirt, entweder dem geschützten Gegner (Klagsumme) od. als Strafe für muthwillige Klage der Gerichtskasse zufallen.