[408] Talmud, hebr. d.h. Lehre, Lehrbuch, neben der hebr. Bibel das wichtigste Religions- u. Gesetzbuch der Juden. Dasselbe besteht 1) aus der sog. Mischna, Sammlung von mündlichen Ueberlieferungen hinsichtlich der Auslegung u. Anwendung des Gesetzes, bereits von der Schule Hillels begonnen, von Rabbi Juda dem Fürsten, Vorsteher der jüdischen Akademie zu Tiberias, in die heutige Gestalt gebracht im Anfang des 3. Jahrh. n. Chr. Diese Mischna handelt in 6 Sedern oder Hauptabschnitten von den Somen d.h. vom Acker-, Feld- und Weinbau, von den Festen, Weibern (Eherecht), Beschädigungen an Leib u. Eigenthum und Ersatzpflicht, heiligen Dingen (Opfer und Opferdienst) und Reinigungen. Ein Anhang der Mischna, die Tosiphta, bezweckt die Erklärung der dunkeln Stellen der Mischna; 2) aus der Gemara d.h. Vollendung, entstanden, weil die Mischna unvollständig war und weil die Untersuchungen und Erörterungen über das Gesetz fortwährend zu neuen Abänderungen und Zuthaten führten, gesammelt im Anfang des 4. Jahrh. durch Rabbi Johanan, Vorsteher der Judenschulen in Palästina. Dieser jerusalemische T. wurde jedoch bedeutend überflügelt durch den später entstandenen und viel umfassenderen babylonischen, der weit mehr als jener die Aussprüche der Weisen, Gerichtsentscheidungen, die Verhandlungen der Lehrer über den Sinn des Ueberlieferten, die Anwendungen u. Abänderungen der Gesetzesregeln mit Erzählungen, Sagen, Gleichnissen, Parabeln, Ermahnungen u. dgl. ausschmückte. Alle mündliche u. schriftliche Ueberlieferung aber, den T., die Haggalah und Halachah, somit alles Uebrige außer dem Pentateuch, umfaßt der Midrasch (Auslegung). T. isten, die alten Gesetzeslehrer, deren Aussprüche u. Entscheidungen in den T. aufgenommen sind; die jüdischen Gelehrten, welche mit dem Inhalte und Gebrauch des T. besonders vertraut sind; alle Juden, welche der Autorität des T. sich unterwerfen, was bei den Karäern (s. Karäer) und heutigen Rationalisten unter den Juden keineswegs der Fall ist.