[424] Technologie, griech., nach der wörtl. Bedeutung eigentlich die Lehre von den Künsten, wird indeß im gewöhnlichen Sinn nur gebraucht in der Bedeutung: Gewerbskunde als Lehre od. Kunde von den Beschäftigungen, welche ein Naturprodukt verarbeiten u. zur veredelten Handelswaare umschaffen. Die T. schließt somit [424] ebensowohl die bildenden Künste aus als die producirenden Gewerbe, welche den Rohstoff herstellen (wie Ackerbau, Bergbau etc.). Die T. oder Gewerbelehre zerfällt zunächst in einen allgemeinen und speciellen Theil. Die allgemeine T., in mechanische u. chemische unterschieden, handelt von den Kräften der Körper und ihrer Behandlung sowie von einzelnen Vorrichtungen und Arbeiten, die allen oder mehren Gewerben gemein sind, die specielle T. von dem besondern Verfahren bei der Verarbeitung der Stoffe nach den einzelnen Gewerben, den Werkzeugen, ihrem Gebrauch etc. Die Eintheilung der Gewerbe in Gruppen geschieht hier am besten nach den Hauptmaterialien. Zu den besten technologischen Werken gehören: »Grundriß der mechanischen T.« von Karmarsch, 2. Aufl., Hannov. 1851; »Handbuch der T.« von Bernoulli, 2. Aufl., Basel 1840; »Lehrbuch der chemischen T.« von Knapp, Braunschweig 1847.