Theokratie

[454] Theokratie, griech.-deutsch, Gottesherrschaft, näher die Regierungsform, wo Gott als der einzige u. wahre Regent, das Priesterthum als Verkündiger und Vollstrecker seines Willens gilt und folgerichtig von einem Unterschiede zwischen Kirche und Staat, göttlichem Gebot und Gesetz, Moral und Recht keine Rede sein kann. Historisch hatten die ältesten Staaten eine mehr oder minder theokratische Verfassungsform, entwickelte sich die T. am vollkommensten bei den Hebräern. Ueber die T. im christlichen Sinne s. Hierarchie.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 454.
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