[469] Theokratīe (griech.), »Gottesherrschaft«, Staatswesen, bei dem die Gottheit selbst als oberster Regent gedacht ist (s. Staat); zunächst eine dem Josephus (»Gegen Apion«, 2,16) entlehnte Bezeichnung des Mosaismus, sofern hier der im Gesetz und durch den Mund der Richter, Priester und Propheten sich kundgebende Wille Gottes die oberste Norm für das Gemeinwesen war. Ähnliche Vorstellungen sind übrigens dem antiken Staatswesen überhaupt eigentümlich, und ihre großartigste Verwirklichung fand die Idee eines »Gottesstaates« in der mittelalterlichen Kirche.