Trödelvertrag

[524] Trödelvertrag lat. contractus aestimatorius, commissionsweise Anvertrauung einer Sache zum Verkauf für bestimmten Preis, so daß der Trödler diesen Werth od. die Sache wieder zurückgeben muß, Eigenthum u. Gefahr aber beim Tradenten bleiben.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 524.
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