[866]Trödelvertrag (Contractus aestimatorĭus), ein Vertrag, demzufolge jemand eine Sache zum Zweck des Verkaufs übergeben wird mit der Auflage, entweder die Sache zurückzugeben oder den dafür bestimmten Preis zu zahlen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 866.