[611]Vermögensstrafen, Geldbußen od. in schweren FällenConfiscation des Vermögens sind in der Regel, weil sie Reiche und Arme zu ungleich und die unschuldige Familie mit betreffen, nur in geringfügigen Fällen zweckmäßig.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 611.