[611]Vernageln, im Kriegswesen Eintreibung [611] ein es mit Widerhacken versehenen Nagels in das Zündloch eines Geschützes, wodurch dieses unbrauchbar gemacht wird. Beim Hufbeschläge das Eintreiben eines Nagels in den fleischigen Theil des Hufs.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 611-612.