Vernageln des Geschützes

[89] Vernageln des Geschützes, ein Vorderladungsgeschützrohr durch Eintreiben eines Nagels in das Zündloch gebrauchsunfähig machen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 89.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: