[593] Vernageln wird der Fehler beim Hufbeschlag der Pferde genannt, wobei ein Nagel durch falsche Richtung oder eine andere Ursache so weit einwärts getrieben wird, daß er die Fleischtheile des Hufs verletzt, was ein aufmerksamer und erfahrener Schmied sogleich bemerkt, indem die Thiere gewöhnlich zucken, auch wol Blut neben dem Nagel hervordringt. Wird hierauf der Nagel sogleich wieder entfernt, so hat der Fehler in der Regel keine übeln Folgen und man nennt ihn blos Stechen. Außerdem hat das Thier Schmerzen auszustehen, wird lahm, und wenn dann auch der verletzende Nagel herausgezogen wird, ist oft schon Entzündung und Eiterung eingetreten, welche wenigstens Ruhe und meist eine geeignete Behandlung des Huss nöthig machen. – Das Vernageln von Geschützen besteht im Eintreiben eines stählernen an den Seiten schartigen Nagels in das Zündloch, der zu diesem Zwecke immer vorhanden ist, und findet im Felde statt, wenn man dem Feinde Kanonen preisgeben muß und sie deshalb unbrauchbar machen will, oder auch, wenn man feindliche Geschütze genommen hat, ohne im Stande zu sein, sie fortzuschaffen oder sich bei ihnen zu behaupten.