Wiedervergeltung

[713] Wiedervergeltung, die Erwiderung einer Handlung durch eine gleiche oder ähnliche, namentlich einer verletzenden (nach dem Grundsatze: Aug um Aug, Zahn um Zahn, lat. jus talionis); erscheint im Rechtssystem als Retorsion und Repressalie; s. d.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 713.
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