Wucher

[748] Wucher (lat. foenus iniquum, usuraria pravitas das Vergehen des Gläubigers, höhere Zinsen zu nehmen als die landesüblichen, sei es offen (zu viel Procente) od. versteckt (Provisionen, Höherschreibung der Schuldsumme als wirklich Geld angelehnt wurde, übermäßiger verzinslicher Kaufpreis u.s.w.).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 748.
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