[799]Zweistimmig, in der Musik ein Tonstück, das für zwei Stimmen gesetzt ist, entweder für zwei Stimmen allein (das einfache Duett), oder für zwei wesentlich hervorragende Stimmen in einem vollständigeren Tonstück.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 799.