Zweistimmig

[763] Zweistimmig, ein Tonstück, welches die Einrichtung hat, daß blos zwei Stimmen in verschiedenen eigenthümlichen Tonreihen sich hören lassen. Die Zweistimmigkeit bleibt dieselbe, wenn auch die Anzahl der vortragenden Singstimmen od. Instrumente mehrfältig sein sollte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 763.
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