Analyse

[37] Analyse (gr. analysis), eig. Auflösung, heißt im Gegensatz zur Synthese die Zerlegung eines Begriffes in seine Merkmale, eines Ganzen in seine Teile. Demgemäß heißt, eine Definition[37] eine analytische Erklärung. – Ein analytisches Urteil ist ein solches, in dem das Prädikat aus dem Begriffe des Subjekts unmittelbar hervorgeht, z. B. ein gleichseitiges Dreieck hat drei gleiche Seiten. Synthetische Urteile dagegen vermitteln die Verknüpfung von Subjekt und Prädikat erst durch ein anderes Urteil, z. B. ein gleichseitiges Dreieck hat drei gleiche Winkel. Diesen Unterschied hat zuerst der Megariker Stilpon (380-300 v. Chr.), dann Dav. Hume (1711-1776) berührt, endlich besonders Kant (1724-1804) hervorgehoben, der die analytischen Urteile auf den Satz der Identität zurückführte, für die synthetischen aber das Prinzip in der Möglichkeit der Erfahrung fand. Vgl. z. B. Prolegomona z. e. jeden künftigen Metaphysik. Riga 1783. S. 24 ff. »Allein Urteile mögen nun einen Ursprung haben, welchen sie wollen, – so gibt es doch einen Unterschied derselben, dem Inhalte nach, vermöge dessen sie entweder bloß erläuternd sind und zum Inhalte der Erkenntnis nichts hinzutun, oder erweiternd und die gegebene Erkenntnis vergrößern; die ersten werden analytische, die zweiten synthetische Urteile genannt werden können.« »Analytische Urteile sagen im Prädikate nichts, als das, was im Begriffe des Subjekts schon wirklich, obgleich nicht so klar und mit gleichem Bewußtsein gedacht war«, z. B. alle Körper sind ausgedehnt, »Dagegen enthält der Satz: einige Körper sind schwer, etwas im Prädikate was in dem allgemeinen Begriffe vom Körper nicht wirklich gedacht wird, er vergrößert also meine Erkenntnis.« – Aber der Unterschied der analytischen und synthetischen Urteile ist nur logisch und erkenntnistheoretisch ein feststehender, psychologisch dagegen ein schwankender; denn was für uns heute ein synthetisches Urteil ist, ist morgen ein analytisches, und was für den Laien ein synthetisches, ist für den Kenner einer Sache ein analytisches Urteil. – Die analytische Methode geht vom Besonderen zum Allgemeinen, von dem Bedingten zu den Prinzipien, von denen das Gegebene abhängt (regressus a principiatis ad principia), während die synthetische vom Allgemeinen und von den Prinzipien ausgeht. Jene heißt auch die regressive, heuristische, diese die progressive, didaktische. Den Regreß vom Bedingten zur Bedingung nennt Kant qualitative Analysis, quantitative den Regreß vom Ganzen auf die Teile. Vgl. Methode.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 37-38.
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