Augenschein

[76] Augenschein oder Evidenz bedeutet die über allen Zweifel erhabene, unmittelbare und anschauliche Gewißheit. Doch ist das Auge ebenso wie die anderen Sinne Täuschungen ausgesetzt. Vgl. Sinnestäuschungen, Illusion, Halluzination, Vision.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 76.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: