[76] Augenschein oder Evidenz bedeutet die über allen Zweifel erhabene, unmittelbare und anschauliche Gewißheit. Doch ist das Auge ebenso wie die anderen Sinne Täuschungen ausgesetzt. Vgl. Sinnestäuschungen, Illusion, Halluzination, Vision.
Adelung-1793: Augenschein, der
Eisler-1904: Augenschein
Meyers-1905: Augenschein
Pierer-1857: Auf Augenschein fahren