Hang

[256] Hang (propensio) ist die starke Disposition, etwas zu wollen. Kant (1724-1804) definiert: Hang ist die subjektive Möglichkeit der Entstehung einer gewissen Begierde, die vor der Vorstellung ihres Gegenstandes vorhergeht. Die Neigung ist dagegen die dem Subjekt zur Regel dienende sinnliche Begierde. (Anthropol. I, § 77, S. 225.)

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 256.
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