Hang

[961] Hang, 1) die Abweichung eines in seiner Grundfläche unterstützten Körpers von der perpendiculären Linie, woraus eine Neigung zum Fallen hervorgeht; 2) so v.w. Abhang, vgl. Berge; 3) die überwiegende Neigung des Menschen, bes. zum Gesetzwidrigen u. sittlich Bösen (H. zum Bösen); da sich dieser H. bei allen Menschen in verschiedenen Graden findet, so wird er als etwas Angeborenes bezeichnet, vgl. Erbsünde; 4) H. der Bienen, wenn die Bienen anfangen sich in dem Stocke klumpenweise niederzuhängen, zu säcken; es ist dies ein Zeichen, daß der Stock volkreich u. geneigt ist zu schwärmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 961.
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