Modus ponens / Modus tollens

[368] Modus ponens und Modus tollens heißen die beiden Arten hypothetisch-kategorischer Schlüsse, in denen ein hypothetisches und ein kategorisches Urteil verbunden ist. Jenes ist der Schluß von der Setzung des Subjektes (des Grundes) im Untersatze auf die Setzung des Prädikats (der Folge) im Schlußsatz; dieses der Schluß von der Aufhebung des Prädikate (der Folge) im Untersatze auf die Aufhebung des Subjekts (des Grundes) im Schlußsatz. Die Grundform ist:

1. Wenn A gilt, so gilt B;

A gilt;

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also gilt auch B

2. Wenn A gilt, so gilt B;

B gilt nicht;

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also gilt auch A nicht.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 368.
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