[16] Modus (lat.), Art und Weise; besonders in der Grammatik die Art, wie etwas von einem Subjekt ausgesagt und eine Handlung in Beziehung auf das Subjekt des Redenden betrachtet wird (s. Verbum). M. acquirendi: Erwerbsart; M. procedendi: Verfahrensart; M. vivendi: gegenseitige Verständigung über ein erträgliches Nebeneinanderbestehen nach einem Zerwürfnis, namentlich zwischen Parteien im öffentlichen Leben und insbes. zwischen der katholischen Kirche und einem protestantischen Staat. In der Rechtssprache bedeutet M. soviel wie Auflage (s. d.). In der Musik bedeutet M. soviel wie Tonart, Oktavengattung, z. B. M. lydius, die lydische Tonart; im 12. bis 13. Jahrh. soviel wie Grundrhythmus (iambisch, anapästisch etc.) einer Melodie; in der Mensuraltheorie des 15.16. Jahrh. die Bestimmung der Mensur der Maxima (M. major) und Longa (M. minor). Vgl. Mensuralnotenschrift.